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385 CH-LU

§ 7 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 7 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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