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385 CH-LU

§ 6 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 6 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung über den Militärpflichtersatz vom 17. März 1980 wird aufgehoben.

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