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385 CH-LU

§ 1 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe - Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug

Zuständigkeiten
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§ 1 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe · Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug

1. Die Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug ist die zuständige kantonale Behörde gemäss Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG), insbesondere für die Veranlagung und die Erhebung dieser Abgabe.

Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug § 2 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe →

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