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CH-LU
§ 1 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe - Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug
Zuständigkeiten
§ 1 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe · Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug
1. Die Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug ist die zuständige kantonale Behörde gemäss Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG), insbesondere für die Veranlagung und die Erhebung dieser Abgabe.