Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
372a CH-LU

§ 19 Verordnung über den Zivilschutz - Aufhebung von Erlassen

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 19 Verordnung über den Zivilschutz · Aufhebung von Erlassen

1. Folgende Erlasse werden aufgehoben

a. Verordnung über zivile Schutzmassnahmen vom 15. Dezember 1987,

b. Verordnung über die Bestellung und Tätigkeit der Vertrauensärzte im Zivilschutz vom 6. Juli 1993.

← § 18 Verordnung über den Zivilschutz Zuständigkeiten § 20 Verordnung über den Zivilschutz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →