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372 ZSG CH-LU

§ 17 Gesetz über den Zivilschutz (ZSG) - Aufhebung eines Erlasses

Schlussbestimmungen
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§ 17 ZSG · Aufhebung eines Erlasses

1. Das Gesetz über zivile Schutzmassnahmen vom 23. März 1987 wird aufgehoben.

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