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37 CH-LU

§ 9 Verordnung über die Aufgaben der Departemente und der Staatskanzlei sowie die Gliederung der Departemente in Dienststellen - Aufhebung eines Erlasses

Schlussbestimmungen
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§ 9 Verordnung über die Aufgaben der Departemente und der Staatskanzlei sowie die Gliederung der Departemente in Dienststellen · Aufhebung eines Erlasses

1. Die Verordnung über die Aufgaben der Departemente und der Staatskanzlei sowie die Gliederung der Departemente in Dienststellen vom 14. August 2000 wird aufgehoben.

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