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CH-LU
§ 9 Verordnung über die Aufgaben der Departemente und der Staatskanzlei sowie die Gliederung der Departemente in Dienststellen - Aufhebung eines Erlasses
Schlussbestimmungen
§ 9 Verordnung über die Aufgaben der Departemente und der Staatskanzlei sowie die Gliederung der Departemente in Dienststellen · Aufhebung eines Erlasses
1. Die Verordnung über die Aufgaben der Departemente und der Staatskanzlei sowie die Gliederung der Departemente in Dienststellen vom 14. August 2000 wird aufgehoben.