§ 6 Verordnung über die Aufgaben der Departemente und der Staatskanzlei sowie die Gliederung der Departemente in Dienststellen - Justiz- und Sicherheitsdepartement
§ 6 Verordnung über die Aufgaben der Departemente und der Staatskanzlei sowie die Gliederung der Departemente in Dienststellen · Justiz- und Sicherheitsdepartement
1. Zu den Aufgaben des Justiz- und Sicherheitsdepartementes gehören insbesondere
a. rechtsetzende Vorarbeiten in den Rechtsgebieten Verfassungsrecht, soweit nicht andere Departemente oder die Staatskanzlei zuständig sind, Organisationsrecht, Datenschutzrecht , Zivilrecht, Zivilprozessrecht, Verwaltungsrechtspflege, Strafrecht und Strafprozessrecht,
b. Instruktion der Rechtsmittelentscheide des Regierungsrates, welche Beschwerden oder Entscheide anderer Departemente betreffen,
bbis. * Koordination allgemeine Aussenbeziehungen des Kantons,
c. * ...
d. * ...
e. * ...
f. allgemeine Gemeindefragen sowie das Gemeindewesen, soweit nicht andere Departemente zuständig sind,
g. * Gemeindeförderung,
h. Organisation und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen,
i. Bürgerrechts- und Zivilstandswesen,
j. * Zivilsachen,
k. * Handelsregisterwesen und Legalisationen,
l. Archivwesen,
m. Schutz und Sicherheit der Bevölkerung und ihrer Güter sowie Gewährleistung von Ruhe und Ordnung,
n. Gewerbepolizei,
o. Gastgewerbewesen,
p. Niederlassungswesen,
q. Ausländerfragen,
r. Strassenverkehrswesen, ausgenommen Strassensignalisation,
s. Sicherstellung und Besorgung des Militärwesens des Kantons,
t. Organisation und Durchführung des Zivilschutzes,
u. Katastrophenhilfe,
v. wirtschaftliche Landesversorgung,
w. Gebäudeversicherung und Feuerpolizei,
x. Vollzug von Strafen und strafrechtlichen Massnahmen.