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37 CH-LU

§ 5 Verordnung über die Aufgaben der Departemente und der Staatskanzlei sowie die Gliederung der Departemente in Dienststellen - Gesundheits- und Sozialdepartement

Aufgaben der Departemente und der Staatskanzlei
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§ 5 Verordnung über die Aufgaben der Departemente und der Staatskanzlei sowie die Gliederung der Departemente in Dienststellen · Gesundheits- und Sozialdepartement

1. Zu den Aufgaben des Gesundheits- und Sozialdepartementes gehören insbesondere

a. Förderung, Schutz, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit,

b. * Sport,

c. Spitalversorgung,

d. Aufsicht über die universitären Medizinalberufe und die anderen Berufe im Gesundheitswesen,

e. Veterinärwesen,

f. Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz,

g. Heilmittel-, Betäubungsmittel- und Chemikalienkontrolle,

h. Gesellschaftsfragen in den Bereichen Jugend, Alter, Familie, Gleichstellung und Integration, soweit nicht andere Departemente zuständig sind,

i. Sozialhilfe,

j. Asylwesen,

k. * soziale Einrichtungen und familienergänzende Kinderbetreuung, soweit nicht andere Departemente zuständig sind,

l. Opferhilfe,

m. Sozialversicherungen,

n. Arbeitsmarkt und Arbeitnehmerschutz.

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