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CH-LU
§ 4 Verordnung über die Aufgaben der Departemente und der Staatskanzlei sowie die Gliederung der Departemente in Dienststellen - Finanzdepartement
Aufgaben der Departemente und der Staatskanzlei
§ 4 Verordnung über die Aufgaben der Departemente und der Staatskanzlei sowie die Gliederung der Departemente in Dienststellen · Finanzdepartement
1. Zu den Aufgaben des Finanzdepartementes gehören insbesondere
a. Führung des Finanzhaushaltes,
b. Finanzaufsicht über die Gemeinden,
c. * ...
cbis. * innerkantonaler Finanzausgleich,
d. Erhebung von Steuern,
e. Durchführung von Güterschatzungen,
f. zentrale Bewirtschaftung der Verlustscheine,
g. Personalwesen,
h. * Informatikdienstleistungen,
i. * ...
j. Förderung des sozialen Wohnungsbaus,
k. Bewirtschaftung der staatlichen Liegenschaften,
l. Beschaffung und Vertrieb von Lehrmitteln, Büromaterial und Büroapparaten,
m. Bau, Unterhalt und Einrichtung der staatlichen Gebäude.