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37 CH-LU

§ 4 Verordnung über die Aufgaben der Departemente und der Staatskanzlei sowie die Gliederung der Departemente in Dienststellen - Finanzdepartement

Aufgaben der Departemente und der Staatskanzlei
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§ 4 Verordnung über die Aufgaben der Departemente und der Staatskanzlei sowie die Gliederung der Departemente in Dienststellen · Finanzdepartement

1. Zu den Aufgaben des Finanzdepartementes gehören insbesondere

a. Führung des Finanzhaushaltes,

b. Finanzaufsicht über die Gemeinden,

c. * ...

cbis. * innerkantonaler Finanzausgleich,

d. Erhebung von Steuern,

e. Durchführung von Güterschatzungen,

f. zentrale Bewirtschaftung der Verlustscheine,

g. Personalwesen,

h. * Informatikdienstleistungen,

i. * ...

j. Förderung des sozialen Wohnungsbaus,

k. Bewirtschaftung der staatlichen Liegenschaften,

l. Beschaffung und Vertrieb von Lehrmitteln, Büromaterial und Büroapparaten,

m. Bau, Unterhalt und Einrichtung der staatlichen Gebäude.

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