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37 CH-LU

§ 3 Verordnung über die Aufgaben der Departemente und der Staatskanzlei sowie die Gliederung der Departemente in Dienststellen - Bildungs- und Kulturdepartement

Aufgaben der Departemente und der Staatskanzlei
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§ 3 Verordnung über die Aufgaben der Departemente und der Staatskanzlei sowie die Gliederung der Departemente in Dienststellen · Bildungs- und Kulturdepartement

1. Zu den Aufgaben des Bildungs- und Kulturdepartementes gehören insbesondere

a. Erziehung und Bildung,

b. Wissenschaft und Forschung,

c. Berufs- und Studienberatung,

d. Stipendienwesen,

e. schulische Dienste,

f. Personalwesen für Lehrpersonen,

g. * ...

h. Kultuswesen,

i. Kulturpflege und Kulturförderung,

j. * ...

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