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37 CH-LU

§ 10 Verordnung über die Aufgaben der Departemente und der Staatskanzlei sowie die Gliederung der Departemente in Dienststellen - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 10 Verordnung über die Aufgaben der Departemente und der Staatskanzlei sowie die Gliederung der Departemente in Dienststellen · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2003 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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