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36c CH-LU

§ 8 Reglement über die Aufbau- und Ablauforganisation interdepartementaler Gremien (Organisationsreglement) - Stellvertretung

Konferenz der Departementssekretärinnen und -sekretäre - Einberufung, Beschlussfassung, Protokollführung und Berichterstattung
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§ 8 Organisationsreglement · Stellvertretung

1. Die Mitglieder der KDS lassen sich im Verhinderungsfall durch ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter vertreten.

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