36c
CH-LU
§ 8 Reglement über die Aufbau- und Ablauforganisation interdepartementaler Gremien (Organisationsreglement) - Stellvertretung
Konferenz der Departementssekretärinnen und -sekretäre - Einberufung, Beschlussfassung, Protokollführung und Berichterstattung
§ 8 Organisationsreglement · Stellvertretung
1. Die Mitglieder der KDS lassen sich im Verhinderungsfall durch ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter vertreten.