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36c CH-LU

§ 7 Reglement über die Aufbau- und Ablauforganisation interdepartementaler Gremien (Organisationsreglement) - Einberufung und Traktandenliste

Konferenz der Departementssekretärinnen und -sekretäre - Einberufung, Beschlussfassung, Protokollführung und Berichterstattung
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§ 7 Organisationsreglement · Einberufung und Traktandenliste

1. Die KDS wird einberufen, sooft es die Geschäfte erfordern, mindestens aber einmal pro Monat.

2. Die Mitglieder der KDS können zu behandelnde Themen bis zu einem durch die Sitzungsleitung definierten Termin eingeben. Die Einberufung der KDS erfolgt mindestens fünf Tage vor dem Sitzungstermin. Die Einladung ergeht elektronisch unter Angabe der zu behandelnden Geschäfte. Allfällige Unterlagen werden der Einladung beigefügt.

3. Mit Zustimmung aller anwesenden Mitglieder können in der Sitzung auch Geschäfte behandelt werden, welche in der Einladung nicht genannt wurden.

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