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36c CH-LU

§ 6 Reglement über die Aufbau- und Ablauforganisation interdepartementaler Gremien (Organisationsreglement) - Gremien

Konferenz der Departementssekretärinnen und -sekretäre - Zusammensetzung, Ausschüsse und Gremien
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§ 6 Organisationsreglement · Gremien

1. Die KDS kann zur Betreuung bestimmter Aufgaben neben dem Gremium der Organisationsverantwortlichen nach den §§ 12-17 weitere ständige Gremien einsetzen. Deren Einsetzung bedarf der Zustimmung des Regierungsrates.

2. Sie hält bei der Einsetzung eines Gremiums dessen Aufgaben, Zusammensetzung und Organisation sowie die Art der Berichterstattung schriftlich fest.

3. Gremien sind in der Regel interdepartemental aus dem Verwaltungskader zusammengesetzt.

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