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36c CH-LU

§ 5 Reglement über die Aufbau- und Ablauforganisation interdepartementaler Gremien (Organisationsreglement) - Ausschüsse

Konferenz der Departementssekretärinnen und -sekretäre - Zusammensetzung, Ausschüsse und Gremien
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§ 5 Organisationsreglement · Ausschüsse

1. Die KDS kann zur Vorbereitung ihrer Geschäfte Ausschüsse bilden.

2. Sie hält bei der Einsetzung eines Ausschusses dessen Auftrag, Zusammensetzung und Kompetenzen sowie die Art der Berichterstattung schriftlich fest.

3. Ein Ausschuss kann bei Bedarf weitere Mitarbeitende oder verwaltungsexterne Expertinnen und Experten beiziehen.

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