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36c CH-LU

§ 4 Reglement über die Aufbau- und Ablauforganisation interdepartementaler Gremien (Organisationsreglement) - Zusammensetzung

Konferenz der Departementssekretärinnen und -sekretäre - Zusammensetzung, Ausschüsse und Gremien
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§ 4 Organisationsreglement · Zusammensetzung

1. Die KDS besteht aus dem Staatsschreiber oder der Staatsschreiberin, den Departementssekretärinnen und -sekretären sowie mit beratender Stimme dem Generalsekretär oder der Generalsekretärin des Kantonsgerichtes.

2. Der Staatsschreiber oder die Staatsschreiberin führt das Gremium.

3. Bei Bedarf werden weitere Mitarbeitende oder verwaltungsexterne Expertinnen und Experten beigezogen.

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