36c
CH-LU
§ 15 Reglement über die Aufbau- und Ablauforganisation interdepartementaler Gremien (Organisationsreglement) - Zusammensetzung
Gremium der Organisationsverantwortlichen - Zusammensetzung, Organisation und Berichterstattung
§ 15 Organisationsreglement · Zusammensetzung
1. Das OVG setzt sich aus den Organisations- und Informatikbeauftragten der Departemente, der Staatskanzlei, des Kantonsgerichtes sowie einem Vertreter oder einer Vertreterin der Dienststelle Informatik (DIIN) zusammen (je eine Person pro Organisationseinheit).
2. Bei Bedarf werden Expertinnen und Experten beigezogen.
3. Die Mitglieder des OVG lassen sich im Verhinderungsfall vertreten oder reichen ihre Stellungnahme in schriftlicher Form zuhanden des oder der Vorsitzenden ein.