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36c CH-LU

§ 14 Reglement über die Aufbau- und Ablauforganisation interdepartementaler Gremien (Organisationsreglement) - Kompetenzen

Gremium der Organisationsverantwortlichen - Grundsatz, Aufgaben und Kompetenzen
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§ 14 Organisationsreglement · Kompetenzen

1. Das OVG erledigt und koordiniert die ihm übertragenen Aufgaben und stellt der KDS Antrag.

2. Es kann für die Aufgabenerfüllung Ausschüssen, Fachgruppen und Dritten Aufträge erteilen.

3. Es kann Fachgruppen einsetzen.

4. Es macht gegenüber internen und externen Dienstleistern Vorgaben zur Umsetzung. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der Informatikverordnung vom 1. Juli 2008[3].

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