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36c CH-LU

§ 10 Reglement über die Aufbau- und Ablauforganisation interdepartementaler Gremien (Organisationsreglement) - Protokollführung

Konferenz der Departementssekretärinnen und -sekretäre - Einberufung, Beschlussfassung, Protokollführung und Berichterstattung
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§ 10 Organisationsreglement · Protokollführung

1. Über die Sitzungen der KDS wird ein Protokoll geführt, welches mindestens die gefassten Beschlüsse enthält. Zusätzlich wird eine Pendenzenliste geführt und regelmässig aktualisiert.

2. Das Protokoll wird von einem von der KDS bezeichneten Sekretär oder einer Sekretärin geführt.

3. Das Protokoll wird den Mitgliedern der KDS und den weiteren Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmern spätestens zwei Wochen nach der Sitzung zugestellt.

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