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36b VVV CH-LU

§ 5 Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren (VVV) - Liste der geplanten Vernehmlassungsverfahren

Vernehmlassungsverfahren des Kantons
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§ 5 VVV · Liste der geplanten Vernehmlassungsverfahren

1. Die Staatskanzlei erstellt in Absprache mit den Departementen dreimal im Jahr eine Liste der geplanten Vernehmlassungsverfahren und veröffentlicht sie im Internet.

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