36b
VVV
CH-LU
§ 5 Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren (VVV) - Liste der geplanten Vernehmlassungsverfahren
Vernehmlassungsverfahren des Kantons
§ 5 VVV · Liste der geplanten Vernehmlassungsverfahren
1. Die Staatskanzlei erstellt in Absprache mit den Departementen dreimal im Jahr eine Liste der geplanten Vernehmlassungsverfahren und veröffentlicht sie im Internet.