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InfoV
CH-LU
§ 18 Verordnung über die Information der Öffentlichkeit durch den Regierungsrat und die Verwaltung (Informationsverordnung, InfoV) - Amtliche Informationen
Zugang zu amtlichen Informationen gemäss Öffentlichkeitsprinzip - Allgemeines
§ 18 Informationsverordnung, InfoV · Amtliche Informationen
1. Amtliche Informationen im Sinn von § 68a OG sind Informationen, die
a. auf einem Informationsträger aufgezeichnet sind,
b. sich auf die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe beziehen.
2. Als amtliche Informationen gelten insbesondere von den Verwaltungsorganen erstellte Dokumente, wie Mitteilungen, Stellungnahmen, Berichte, Studien und andere schriftliche Aufzeichnungen eines Geschäftsdossiers, Statistiken sowie Richtlinien, Weisungen, Beschlüsse und Entscheide.