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OVRO
CH-LU
§ 6 Verordnung über die Organisation, die Führung und die Kontrolle der kantonalen Verwaltung (Organisationsverordnung, OV)
Konferenz der Departementssekretärinnen und -sekretäre
§ 6 Organisationsverordnung, OV
1. Die Konferenz der Departementssekretärinnen und -sekretäre ist eine Stabsstelle des Regierungsrates und wird vom Staatsschreiber oder von der Staatsschreiberin geleitet.
2. Der Regierungsrat regelt das Nähere durch Reglement.