356
KSMSV
CH-LU
§ 1 Kantonale Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (KSMSV) - Gegenstand und Zweck
§ 1 KSMSV · Gegenstand und Zweck
1. Diese Verordnung regelt die Gewährung von Finanzhilfen des Kantons an Organisationen, die Massnahmen im Kanton durchführen, um Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen vor gewalttätigen Angriffen zu schützen.