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356 KSMSV CH-LU

§ 1 Kantonale Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (KSMSV) - Gegenstand und Zweck

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§ 1 KSMSV · Gegenstand und Zweck

1. Diese Verordnung regelt die Gewährung von Finanzhilfen des Kantons an Organisationen, die Massnahmen im Kanton durchführen, um Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen vor gewalttätigen Angriffen zu schützen.

Kantonale Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (KSMSV) - Gegenstand und Zweck § 2 KSMSV →

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