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351 PolV CH-LU

§ 8 Verordnung über die Luzerner Polizei (PolV) - Abteilungen

Organisation
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§ 8 PolV · Abteilungen

1. Die Luzerner Polizei besteht aus den Abteilungen

a. * ...

b. Kriminalpolizei,

c. * Sicherheits- und Verkehrspolizei,

d. * Kommandoabteilung,

e. * ...

f. * Human Resources Management,

g. * Planung und Einsatz,

h. * Verwaltungspolizei.

2. Jede Abteilung wird von einem Leiter oder einer Leiterin geführt.

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