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351 PolV CH-LU

§ 7 Verordnung über die Luzerner Polizei (PolV) - Besoldung

Dienstrechtliche Vorschriften
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§ 7 PolV · Besoldung

1. Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen der Besoldungsverordnung für das Staatspersonal vom 24. September 2002.

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