350
POLGLPol
CH-LU
§ 11a Gesetz über die Luzerner Polizei (PolG) - Verdeckte Registrierung und gezielte Kontrolle
Polizeiliches Handeln
§ 11a PolG · Verdeckte Registrierung und gezielte Kontrolle
1. Die Luzerner Polizei kann Personen, Fahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge und Container zum Zweck der verdeckten Registrierung oder gezielten Kontrolle im Schengener Informationssystem ausschreiben, sofern die vom Bund festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.