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GORR
CH-LU
§ 24 Geschäftsordnung des Regierungsrates (GORR) - Aufhebung eines Erlasses
Schlussbestimmungen
§ 24 GORR · Aufhebung eines Erlasses
1. Die Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 5. September 1995 wird aufgehoben.