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35 GORR CH-LU

§ 24 Geschäftsordnung des Regierungsrates (GORR) - Aufhebung eines Erlasses

Schlussbestimmungen
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§ 24 GORR · Aufhebung eines Erlasses

1. Die Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 5. September 1995 wird aufgehoben.

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