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GORR
CH-LU
§ 18 Geschäftsordnung des Regierungsrates (GORR) - Bestandteile und Genehmigung
Protokoll
§ 18 GORR · Bestandteile und Genehmigung
1. Das Protokoll der Sitzung des Regierungsrates besteht aus den Beschlüssen, den Protokollnotizen und den vertraulichen Protokollen.
2. Die Protokollnotizen und die vertraulichen Protokolle werden in der Regel an der folgenden Sitzung genehmigt.