§ 12 Geschäftsordnung des Regierungsrates (GORR) - Reihenfolge der Geschäfte
§ 12 GORR · Reihenfolge der Geschäfte
1. Zu Beginn der Sitzung des Regierungsrates findet ein Informations- und Meinungsaustausch über nicht traktandierte Themen statt. Die Mitglieder und der Staatsschreiber oder die Staatsschreiberin orientieren insbesondere über bedeutende Geschäfte und wichtige Vorgänge in ihren Organisationseinheiten, in den Organisationen mit kantonaler Beteiligung und in interkantonalen Gremien sowie über wichtige Veranstaltungen und Medienauftritte. Weiter werden die übrigen ständigen Traktanden behandelt und es wird über Ordnungsanträge entschieden (Ergänzung der Traktandenliste, Verschiebung traktandierter Geschäfte, Beizug von Sachverständigen usw.).
2. Anschliessend werden die Geschäfte auf der Traktandenliste in der Reihenfolge A bis D behandelt. In dringenden Fällen oder aus sitzungsorganisatorischen Gründen kann der Regierungsrat von dieser Reihenfolge abweichen.