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327 JVV CH-LU

§ 90 Verordnung über den Justizvollzug (JVV) - Aufsichtsbeschwerden

Disziplinar- und Beschwerdeordnung
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§ 90 JVV · Aufsichtsbeschwerden

1. Für Aufsichtsbeschwerden gelten die §§ 180-187 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 3. Juli 1972.

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