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JVV
CH-LU
§ 9 Verordnung über den Justizvollzug (JVV) - Justizvollzugsanstalt Wauwilermoos
Allgemeines
§ 9 JVV · Justizvollzugsanstalt Wauwilermoos
1. Die Justizvollzugsanstalt Wauwilermoos dient als offene Anstalt dem Vollzug von Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen im Normalvollzug von männlichen Straftätern, bei denen keine Gefahr besteht, dass sie fliehen, und nicht zu erwarten ist, dass sie weitere Straftaten begehen.
2. Sie kann für den Vollzug von Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht eine besondere Abteilung führen.