Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
327 JVV CH-LU

§ 9 Verordnung über den Justizvollzug (JVV) - Justizvollzugsanstalt Wauwilermoos

Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (94 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 9 JVV · Justizvollzugsanstalt Wauwilermoos

1. Die Justizvollzugsanstalt Wauwilermoos dient als offene Anstalt dem Vollzug von Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen im Normalvollzug von männlichen Straftätern, bei denen keine Gefahr besteht, dass sie fliehen, und nicht zu erwarten ist, dass sie weitere Straftaten begehen.

2. Sie kann für den Vollzug von Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht eine besondere Abteilung führen.

← § 8 JVV Verordnung über den Justizvollzug (JVV) - Geltungsbereich § 10 JVV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →