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327 JVV CH-LU

§ 68 Verordnung über den Justizvollzug (JVV) - Ärztlicher Dienst

Besondere Vorschriften zum Vollzug in Vollzugseinrichtungen
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§ 68 JVV · Ärztlicher Dienst

1. Die Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug sorgt in den Justizvollzugsanstalten Wauwilermoos und Grosshof für die ärztliche Betreuung der eingewiesenen Personen. Sie kann Leistungsvereinbarungen mit Dritten abschliessen.

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