Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
327 JVV CH-LU

§ 56 Verordnung über den Justizvollzug (JVV) - Dokumentation

Hungerstreik
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (94 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 56 JVV · Dokumentation

1. Alle im Sinn von § 55 getroffenen Massnahmen sind in einem Dossier chronologisch und vollständig zu dokumentieren.

2. Zudem sind insbesondere Listen zu führen über

a. * die Zahl und die Art der Aufklärungen der eingewiesenen Person durch den Arzt oder die Ärztin,

b. die Zahl und die Art der angebotenen Mahlzeiten,

c. * die Zahl und das Resultat der vorgenommenen Gewichtskontrollen der eingewiesenen Person.

← § 55 JVV Verordnung über den Justizvollzug (JVV) - Geltungsbereich § 57 JVV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →