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JVV
CH-LU
§ 56 Verordnung über den Justizvollzug (JVV) - Dokumentation
Hungerstreik
§ 56 JVV · Dokumentation
1. Alle im Sinn von § 55 getroffenen Massnahmen sind in einem Dossier chronologisch und vollständig zu dokumentieren.
2. Zudem sind insbesondere Listen zu führen über
a. * die Zahl und die Art der Aufklärungen der eingewiesenen Person durch den Arzt oder die Ärztin,
b. die Zahl und die Art der angebotenen Mahlzeiten,
c. * die Zahl und das Resultat der vorgenommenen Gewichtskontrollen der eingewiesenen Person.