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JVV
CH-LU
§ 50 Verordnung über den Justizvollzug (JVV) - Inhalt der Berichte
Massnahmen und Verwahrung - Gemeinsame Bestimmungen
§ 50 JVV · Inhalt der Berichte
1. Die Berichte der Fachpersonen umfassen insbesondere
a. die Diagnose und die Beschreibung der Therapie, einschliesslich der bearbeiteten Problemkreise,
b. Aussagen zu Zuverlässigkeit und Motivation der verurteilten Person,
c. Angaben über die Einhaltung von Weisungen und weiteren Auflagen,
d. Angaben zum Erreichen oder Nichterreichen von Therapiezielen und zu den Veränderungen in den deliktsrelevanten Bereichen,
e. Einschätzung der Legalprognose und Beurteilung des Rückfallrisikos,
f. Empfehlung zur Fortsetzung, zur Änderung oder zum Abbruch der Therapie.