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JVV
CH-LU
§ 39 Verordnung über den Justizvollzug (JVV) - Erstellung von Gutachten
Massnahmen und Verwahrung - Gutachten und Beurteilung durch die Fachkommission
§ 39 JVV · Erstellung von Gutachten
1. Der Vollzugs- und Bewährungsdienst wendet bei der Erstellung von Gutachten die Weisung des Kantonsgerichtes und der Oberstaatsanwaltschaft über psychiatrische und aussagepsychologische Gutachten im Strafverfahren vom 7. Mai 2014 sinngemäss an.