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GOKR
CH-LU
§ 96 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 96 GOKR · Inkrafttreten
1. Die Geschäftsordnung tritt zusammen mit der Änderung des Kantonsratsgesetzes vom 16. März 2015 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.