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31 GOKR CH-LU

§ 96 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 96 GOKR · Inkrafttreten

1. Die Geschäftsordnung tritt zusammen mit der Änderung des Kantonsratsgesetzes vom 16. März 2015 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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