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31 GOKR CH-LU

§ 95 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 95 GOKR · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Geschäftsordnung für den Kantonsrat vom 28. Juni 1976 und die Verordnung über das elektronische Abstimmungssystem im Kantonsrat vom 10. Dezember 2013 werden aufgehoben.

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