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GOKR
CH-LU
§ 87 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Erledigung ohne Beratung
Sachgeschäfte - Begnadigungsgesuche
§ 87 GOKR · Erledigung ohne Beratung
1. Anträge der Kommission Justiz und Sicherheit, zu denen kein Gegenantrag gestellt wird, gelten ohne Beratung und Abstimmung als angenommen.