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GOKR
CH-LU
§ 85 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Anträge der Kommission Justiz und Sicherheit
Sachgeschäfte - Begnadigungsgesuche
§ 85 GOKR · Anträge der Kommission Justiz und Sicherheit
1. Die Kommission Justiz und Sicherheit stellt dem Kantonsrat zu jedem Begnadigungsgesuch schriftlich Antrag.
2. Die Anträge der Kommission Justiz und Sicherheit werden den Ratsmitgliedern und dem Regierungsrat von der Staatskanzlei spätestens drei Tage vor der Session zugänglich gemacht.