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GOKR
CH-LU
§ 75 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Kriterien für die dringliche Behandlung
Sachgeschäfte - Parlamentarische Vorstösse
§ 75 GOKR · Kriterien für die dringliche Behandlung
1. Beim Antrag auf dringliche Behandlung sind die folgenden Kriterien ausschlaggebend
a. Das Thema hat ein aussergewöhnlich hohes politisches Gewicht, sodass die Öffentlichkeit die umgehende politische Stellungnahme des Kantonsrates erwartet.
b. Das Anliegen erträgt keinen Aufschub, weil es in einer späteren Session wegen Zeitablauf gegenstandslos würde.
c. Das Anliegen kann nicht bei einem ordentlich traktandierten Geschäft eingebracht werden (Ausnahme § 74 Abs. 3).
d. Das Anliegen tangiert kein laufendes Verfahren.
e. Das Anliegen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Kantons Luzern.