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GOKR
CH-LU
§ 68 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Verhandlungsprotokolle
Allgemeine Verfahrensordnung - Protokolle des Kantonsrates
§ 68 GOKR · Verhandlungsprotokolle
1. In den Verhandlungsprotokollen werden festgehalten
a. das Datum der Sitzung,
b. der Vorsitz,
c. der Ausstand von Mitgliedern,
d. sinngemäss die Eintretensvoten,
e. alle Anträge und Voten mit den Begründungen, soweit sie zum Verständnis der Anträge und Empfehlungen notwendig sind,
f. die Abstimmungsergebnisse,
g. die Beschlüsse im bereinigten Wortlaut,
h. die Wahlvorschläge und die Ergebnisse der Wahlgeschäfte (inkl. Zahl der ausgeteilten, eingegangenen, leeren, gültigen und ungültigen Wahlzettel; massgebendes Mehr; Stimmenzahlen der Kandidatinnen und Kandidaten; Gewählte),
i. die Protokollerklärungen,
j. weitere Angaben, die von Bedeutung sind.
2. Berichtigungsentscheide gemäss § 69 Absatz 3 werden dem Protokoll beigefügt.