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31 GOKR CH-LU

§ 65 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Offene Wahlen

Allgemeine Verfahrensordnung - Beratung und Beschlussfassung - Wahlverfahren
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§ 65 GOKR · Offene Wahlen

1. Für offene Wahlen gelten sinngemäss die Vorschriften über das Abstimmungsverfahren.

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