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31 GOKR CH-LU

§ 55 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Abstimmung über Ordnungsanträge

Allgemeine Verfahrensordnung - Beratung und Beschlussfassung - Abstimmungsverfahren
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§ 55 GOKR · Abstimmung über Ordnungsanträge

1. Über Ordnungsanträge ist sofort, nachdem sie gestellt sind, und vor den Sachanträgen abzustimmen.

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