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GOKR
CH-LU
§ 55 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Abstimmung über Ordnungsanträge
Allgemeine Verfahrensordnung - Beratung und Beschlussfassung - Abstimmungsverfahren
§ 55 GOKR · Abstimmung über Ordnungsanträge
1. Über Ordnungsanträge ist sofort, nachdem sie gestellt sind, und vor den Sachanträgen abzustimmen.