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GOKR
CH-LU
§ 54 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Einleitung der Abstimmung
Allgemeine Verfahrensordnung - Beratung und Beschlussfassung - Abstimmungsverfahren
§ 54 GOKR · Einleitung der Abstimmung
1. Der Präsident oder die Präsidentin gibt vor dem Abstimmen einen Überblick über die gestellten Anträge und eröffnet, wie darüber abgestimmt werden soll.
2. Werden zum Vorgehen des Präsidenten oder der Präsidentin anderslautende Anträge gestellt, wird sofort darüber abgestimmt.