Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
31 GOKR CH-LU

§ 5 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Verteilschlüssel

Organisation - Geschäftsleitung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (97 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 GOKR · Verteilschlüssel

1. Die Geschäftsleitung legt vor Beginn einer Amtsdauer fest, wie die folgenden Ämter den Fraktionen zugeteilt werden

a. Kantonsratspräsidium,

b. Stimmenzählerinnen und -zähler und deren Stellvertreterinnen und -vertreter,

c. Kommissionspräsidentinnen und -präsidenten.

2. Sie legt weiter den Verteilschlüssel für die Zuteilung der Kommissionsmitglieder an die Fraktionen fest.

← § 4 GOKR Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Konstituierende Sitzung § 6 GOKR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →