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GOKR
CH-LU
§ 5 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Verteilschlüssel
Organisation - Geschäftsleitung
§ 5 GOKR · Verteilschlüssel
1. Die Geschäftsleitung legt vor Beginn einer Amtsdauer fest, wie die folgenden Ämter den Fraktionen zugeteilt werden
a. Kantonsratspräsidium,
b. Stimmenzählerinnen und -zähler und deren Stellvertreterinnen und -vertreter,
c. Kommissionspräsidentinnen und -präsidenten.
2. Sie legt weiter den Verteilschlüssel für die Zuteilung der Kommissionsmitglieder an die Fraktionen fest.