Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
31 GOKR CH-LU

§ 43 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Voten

Allgemeine Verfahrensordnung - Beratung und Beschlussfassung - Allgemeine Diskussionsordnung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (97 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 43 GOKR · Voten

1. Die Mitglieder sprechen in der Regel stehend von ihren Plätzen aus.

2. Die Anredeformel lautet: «Herr Präsident! Meine Damen und Herren!» oder «Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!»

3. Die Mitglieder sollen kurz und klar zum Beratungsgegenstand sprechen und zu bestimmten Anträgen oder Empfehlungen gelangen.

← § 42 GOKR Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Konstituierende Sitzung § 44 GOKR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →