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GOKR
CH-LU
§ 41 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Ordnungs- und Sachanträge
Allgemeine Verfahrensordnung - Beratung und Beschlussfassung - Allgemeine Diskussionsordnung
§ 41 GOKR · Ordnungs- und Sachanträge
1. Ordnungsanträge betreffen das Beratungsverfahren wie Eintreten oder Nichteintreten, Rückweisung, Schluss der Diskussion, Vorgehen bei Abstimmungen, Rückkommen, Handhabung der Geschäftsordnung, Unterbrechen oder Schluss der Sitzung.
2. Sachanträge haben die Änderung, Annahme oder Verwerfung einer Vorlage zum Gegenstand.