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31 GOKR CH-LU

§ 40 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Parlamentarischer Anstand

Allgemeine Verfahrensordnung - Beratung und Beschlussfassung - Allgemeine Diskussionsordnung
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§ 40 GOKR · Parlamentarischer Anstand

1. Die Mitglieder halten sich an die Regeln des parlamentarischen Anstandes und vermeiden beleidigende und verletzende Äusserungen.

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