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GOKR
CH-LU
§ 40 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Parlamentarischer Anstand
Allgemeine Verfahrensordnung - Beratung und Beschlussfassung - Allgemeine Diskussionsordnung
§ 40 GOKR · Parlamentarischer Anstand
1. Die Mitglieder halten sich an die Regeln des parlamentarischen Anstandes und vermeiden beleidigende und verletzende Äusserungen.