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31 GOKR CH-LU

§ 4 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Amtsgelübde

Wahl und Konstituierung
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§ 4 GOKR · Amtsgelübde

1. Der Präsident oder die Präsidentin verliest die folgende Gelübdeformel: «Sie geloben, die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten, die Verfassung und die Gesetze zu befolgen und die Pflichten Ihres Amtes gewissenhaft zu erfüllen.»

2. Wer das Amtsgelübde ablegt, spricht nach dem Verlesen der Gelübdeformel: «Das alles gelobe ich.»

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