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31 GOKR CH-LU

§ 38 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Inhalt, Festsetzung, Verbindlichkeit

Allgemeine Verfahrensordnung - Traktandenliste
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§ 38 GOKR · Inhalt, Festsetzung, Verbindlichkeit

1. Die Traktandenliste enthält die Beratungsgegenstände der Session in der für die Behandlung vorgesehenen Reihenfolge.

2. Die Geschäftsleitung legt nach Rücksprache mit dem Regierungsrat die Traktandenliste fest.

3. Pro Session ist mindestens ein halber Tag für die Behandlung von parlamentarischen Vorstössen zu reservieren.

4. Ohne gegenteiligen Beschluss des Kantonsrates werden die Geschäfte in der auf der Traktandenliste angegebenen Reihenfolge behandelt.

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